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Flüssiggastank 1,2t erdgedeckt inkl. Lieferung, Einlagerung und Prüfung

Flüssiggastank 1,2t erdgedeckt inkl. Lieferung, Einlagerung und Prüfung

3.530,00 €
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Beschreibung

Flüssiggas-Tank, 1,2 t, unterirdisch, Epoxidharzbeschichtet, einschließlich Anlieferung / Einlagerung, ISO-Prüfung und Prüfung vor Inbetriebnahme.

Technische Daten / Ausführung


  • Zylindrische Stahlbehälter nach DIN 4681 oder DIN EN 14075 komplett mit Armaturen
  • Vorschriftmäßige Schutzisolierung (Korrosionschutz) außen
  • Sicherheits-, Befüll- und Kontrollarmaturen
  • Gasentnahmearmatur (POL-Anschluss) mit Überfüllsicherung
  • Inhaltsanzeiger am Domschacht
  • Armaturen fertig eingedichtet und auf Dichtheit geprüft
  • Behälter werksseitig durch zugelassene Überwachungsstelle geprüft bzw. mit Baumusterprüfung oder CE-Konformitätsbewertung, einschließlich Behälterpapiere
  • Rauminhalt: ca. 2.700 l
  • Betriebsmedium: Flüssiggas nach DIN 51622 / EN 589



Leistung Behälterlieferant:

Anlieferung, Einlagerung, ISO-Prüfung und Prüfung vor Inbetriebnahme.

1. Unmittelbar vor der Einlagerung muss an Ort und Stelle die Isolierung mittels Hochspannung auf einwandfreien Zustand geprüft werden (bei Epoxidharzisolierung 10.000 V). Bei der Beschädigung der Epoxidharzbeschichtung ist der Behälter ins Werk zurückzuführen oder durch einen zertifizierten Fachbetrieb zu reparieren.

2. Der Behälter muss beschädigungsfrei in die Grube gelegt werden: schleifen oder rollen ist unzulässig. Epoxidharzbehälter sind mit umschlingenden Bändern einzulagern.

3. Der verantwortliche "Sachkundige" hat die Durchführung des ISO-Tests und den einwandfreien Zustand des Behälters zu protokollieren. Die Bescheinigungen werden den Behälterpapieren beigeheftet.


Leistung Bauunternehmer oder Bauherr

1. die Baugrube ist rechtzeitig vor dem Anlieferungstermin des Behälters entsprechend der Maßtabelle für die jeweilige Behältergröße herzustellen – siehe Einlagerungs-hinweise erdgedeckte Behälter.

2. Bei der Baugrubentiefe ist unbedingt das später endgültig geplante Erdreichniveau zu beachten.

3. Der Boden der Grundsohle ist vor dem Einlegen des Behälters zu verdichten.

4. Bis zum Liefertermin des Behälters muss das Sandbett auf der Sohle mit einer Stärke von mindestens 20 cm eingebracht sein.

5. Der Behälter ist so einzulagern, dass die Erddeckung mind. 50 cm beträgt, und zwar mit einem Gefälle von 1 - 3 % zum Domschacht. Der Behälter muss allseitig von einer mindestens 20 cm dicken, steinfreien Sandschicht umgeben sein, die in Lagen von 20 - 30 cm aufzufüllen und einzuschlämmen ist. Der Sand muss steinfrei sein! die Korngröße darf 3 mm nicht übersteigen.

6. Die vorschriftsmäßige Einlagerung ist zu bescheinigen.

7. Die Behälter müssen mindestens 0,8 m von unterirdischen Kabeln, fremden Leitungen und Gebäudefundamenten entfernt sein.

8. Ist der höchste Grundwasserspiegel über der Behältersohle anzunehmen, ist ein gesonderter Nachweis zu führen. hierbei muss berechnet werden, ob das Eigengewicht des leeren Behälters größer ist, als der Auftrieb (1,3-fache Sicherheit).

9. Auftriebskräfte und Absicherung sind vom Statiker auszulegen.

10. Der LKW mit aufgesetztem Kran muss unmittelbar an die Baugrube heranfahren können.